Allgemeine
Geschäftsbedingungen der EUROPE –IT-COMPANY
Personaldienstleistungen
-
Arbeitsvermittlung für Zeitarbeitunternehmen -
Wir vermitteln
Arbeitgebern im Rahmen der Privaten Arbeitsvermittlung auf den Grundlagen des
Arbeitsförderungsgesetzes und des Beschäftigungsförderungsgesetzes
Arbeitsuchende. Es gelten ausschließlich die nachstehenden
Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden gelten als
widersprochen und ausgeschlossen. Durch die Rückgabe der Auftragsbestätigung
werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt.
Hier
ist die Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung einzusehen.
Mit dem
Zustandekommen eines Anstellungsvertrages mit dem von uns vermittelten
Arbeitsuchenden ist unsere Tätigkeit erfolgreich abgeschlossen.
Ein
Honoraranspruch entsteht, wenn ein Anstellungsvertrag infolge unserer
Vermittlungstätigkeit abgeschlossen wurde. Der Anspruch auf ein Honorar
entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis, nach Arbeitsvertrag mit dem
Arbeitnehmer, innerhalb der ersten 3 Monate beendet wird.
Unser Honorar errechnet sich auf folgender Grundlage:
|
|
DM |
EURO |
5a |
für Hilfskräfte
(Helfer) einmaliger Honoraranspruch |
500,-- |
250,-- |
5b |
Facharbeiter einmaliger
Honoraranspruch |
700,-- |
350,-- |
5c |
Techniker einmaliger
Honoraranspruch |
900,-- |
450,-- |
5d |
Meister einmaliger
Honoraranspruch |
900,-- |
450,-- |
5e |
Ingenieure einmaliger
Honoraranspruch |
1.000,-- |
500,-- |
5f |
IT-Fachkräfte einmaliger
Honoraranspruch |
1.200,-- |
600,-- |
Ein Arbeitnehmer,
der vor der 3-Monatfrist ausgestellt wurde, aber innerhalb der folgenden 12
Monate wieder eingestellt wird, unterliegt den Vertragsbedingungen.
Wir haften nicht
für den Erfolg einer Vermittlung sowie die Einhaltung von Terminen. Unsere
Vermittlungstätigkeit kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbrochen
oder abgebrochen werden. Wir haften nicht für einen bestimmten Erfolg des
neuen Arbeitnehmers oder für von ihm verursachte Schäden. Für Schäden, die
auf Falschaussagen oder Verschwiegenheit des Arbeitnehmers bei
Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
Ersatzansprüche für daraus entstandene Schäden sind ausgeschlossen.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sind
keine weiteren Sondervereinbarungen getroffen, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
Ist oder wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig, so
berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Regensburg
|