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R E C H T S   I N F O S

 

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Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer   

Information über die gesetzlichen Bestimmungen  

* §§ 284-288 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III)

* die Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für nichtdeutsche Arbeitnehmer vom 17.9.1998 - ArGV

* die Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der  Informations-  und  Kommunikationstechnologie (IT-ArGV)

 * die Anwerbestoppausnahmeverordnung vom 17.9.1998, ASAV

das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom 23.12.1963

* das Ausländergesetz vom 9.7.1990 - AuslG 

 

 

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Arbeitsgenehmigung für neueinreisende ausländische Arbeitnehmer 

* dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), Abschnitt Ausländerbeschäftigung

* der Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer (Arbeitsgenehmigungsverordnung - ArGV)

 * der Verordnung über Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-ArGv)

* der Verordnung über Ausnahmeregelungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an  neueinreisende ausländische Arbeitnehmer (Anwerberstoppausnahmeverordnung - ASAV)

* dem Gesetz über Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet (Ausländergesetz - AuslG)

* der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG)

 * der Verordnung über Aufenthaltsgenehmigung zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit Arbeitsaufenthalteverordnung - AAV
 
 

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